Gewohnter Trainingsbetrieb bleibt eingestellt
Aufgrund der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) kann ein Trainingsbetrieb wie gewohnt (offenes Training) weiter nicht stattfinden.
Einzig ein „kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal 10 Personen“ unter Auflagen (!!!) ist erlaubt, wie z.B. der Pflicht einer Kontakterfassung, Einhaltung von Hygienekonzept und weiteren.
Für die Umsetzung der Auflagen muß eine Person die Verantwortung übernehmen und vorab alle Details mit dem Vorstand abstimmen.
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Südliche Weinstraße an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 lag, gilt ab dem 24.03.2021 eine Allgemeinverfügung, die die obige Regelung wieder aufhebt. Es gilt wieder „maximal 5 Personen aus 2 Hausständen“.
Im Namen der Vorstandschaft